Verhaltenstipps

Durch ein falsches Verhalten kann man im Strafverfahren bereits in einem frühen Stadium viele Chancen vergeben. 

Daher sollten ein paar grundlegende Regeln beachtet werden.

Verhalten bei Vernehmungen durch Polizei, Staatsanwaltschaft bzw. vor dem Ermittlungs- oder Haftrichter:
Bei einer Vernehmung sollten Sie nicht aussagen, ohne vorher mit einem Rechtsanwalt, am besten einem Fachanwalt für Strafrecht, gesprochen zu haben. Dies gilt auch, wenn Sie unschuldig sind. Es besteht die Gefahr, dass man Ihre Aussage zu Ihrem Nachteil wertet.

Verhalten bei Hausdurchsuchungen oder Firmendurchsuchungen:
Bleiben Sie bei einer Hausdurchsuchung bzw. bei einer Durchsuchung Ihrer Firma ruhig und lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss vorzeigen. Machen Sie hiervon möglichst eine Kopie. 

Machen Sie keine Aussage!

Vernichten Sie keine belastenden Akten oder Daten und tätigen Sie keine Anrufe, um eventuelle Mittäter zu warnen. Dies kann sonst unter Umständen zur Anordnung von Untersuchungshaft führen.
Widersprechen Sie der Mitnahme von Gegenständen.

Drängen Sie darauf, dass sämtliche mitgenommene Akten oder Gegenstände in einem Protokoll festgehalten werden. 

Machen Sie von Ihrem Recht Gebrauch und kopieren Sie sich die Akten oder Dokumente, die die Polizeibeamten oder die Steuerfahndung mitnehmen wollen.

Verhalten bei einer Verhaftung:
Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt oder lassen Sie einen Familienangehörigen dies tun. 
Ein Strafverteiger kann die Voraussetzungen des Haftbefehls prüfen und möglicherweise dafür sorgen, dass Sie bis zum Prozess auf freien Fuss kommen. Sollten Sie in der JVA Rottweil untergebracht werden, kann von uns ein Mandantengespräch innerhalb kürzester Zeit durchgeführt und gegebenenfalls erste Weichen gestellt werden.

Machen Sie zunächst keine Aussage!

Je früher desto besser:
Je früher Sie einen Verteiger einschalten, um so mehr Möglichkeiten hat dieser, um Einfluss auf das Verfahren zu nehmen.

Ein Rechtsanwalt kann in einem frühen Verfahrensstadium beispielsweise einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens stellen, um so eine öffentliche Verhandlung zu umgehen. 

Neben etlichen weiteren Möglichkeiten können auch eigene Ermittlungen durchgeführt werden, allerdings muss der Rechtsanwalt dafür rechtzeitig eingeschaltet werden.

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