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    Gesellschaftsrecht

    Der Gesellschaftsvertrag ist das „Grundgesetz“ einer jeden Gesellschaft. Umso wichtiger ist es daher, bereits bei der Gründung eines Unternehmens auf die sorgfältige und interessengerechte Gestaltung des Gesellschaftsvertrages zu achten. Wir begleiten Sie in der Gründungsphase Ihres Unternehmens und helfen Ihnen, die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen zu finden.

    Um den Anforderungen des Marktes gerecht zu bleiben, wird Ihr Unternehmen immer wieder Veränderungen durchlaufen. Wir beraten Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzung, Beteiligungsverträge) und bei der Umstrukturierung durch Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen. Auch beim Verkauf oder Kauf eines Unternehmens stehen wir Ihnen aktiv zur Seite, angefangen von der rechtlichen Due-Diligence bis zur Abfassung und Durchführung des Unternehmenskaufvertrages.Nicht immer lässt sich Streit vermeiden, wir vertreten Sie daher auch bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen mit Mitgesellschaftern.

    Die Unternehmensnachfolge wird immer wichtiger, sei es durch Verkauf des Unternehmens an lang gediente Mitarbeiter oder Führungskräfte, an außerhalb des Unternehmens stehende Personen oder Unternehmen oder als Übertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf die nächste Familiengeneration. Dabei ist es zwingend erforderlich, die notwendigen Bezüge zum Erbrecht und Familienrecht herzustellen und auch in diesen Bereichen durch entsprechende Nachfolgeregelungen (Testamentsgestaltungen, Erbverträge, Eheverträge) aufeinander angepasste und stimmige Lösungen zu finden. Diese Verbindungen bieten wir Ihnen aus einer Hand.

    Beratungspakete

    • Wenn Sie sich unsicher sind, in welches Rechtsgebiet Ihr Anliegen fällt, rufen Sie uns an, wir beurteilen, welcher Rechtsanwalt für Sie der richtige Ansprechpartner ist. Vielleicht bieten wir in Ihrem Fall auch ein Beratungspaket an - fragen Sie nach!
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