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    Ausländer- und Asylrecht

    Das Ausländerrecht regelt die Rechte von ausländischen Staatsbürgern, die nach Deutschland einreisen möchten, bereits in Deutschland sind oder sich früher in Deutschland aufgehalten haben. Das Asylrecht bestimmt den rechtlichen Umgang mit Flüchtlingen.
    Häufig geht es im Ausländerrecht um die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Aufenthaltstitel erlangt werden kann, der zur Einreise oder zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt. Ein solcher Titel kann ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis sein.

    Für Aufenthalte bis zu drei Monaten kann ein sog. Schengen-Visum erteilt werden. Es wird von den Botschaften bzw. Generalkonsulaten erteilt und ist an Bedingungen geknüpft. Im Falle einer Ablehnung steht dem Betroffenen der Rechtsweg offen. Zunächst kann eine Gegendarstellung (sog. Remonstration) verfasst werden. Sollte das Visum weiterhin verweigert werden, ergeht ein Bescheid, gegen den beim Verwaltungsgericht Berlin geklagt werden kann.
    Wie in sämtlichen ausländer- und asylrechtlichen Fragen ist meist ein schnelles Handeln erforderlich. Bei Bedarf führen wir für Sie die Remonstration oder das Klageverfahren durch.

    Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Dieser kann unter anderem zum Zwecke der Ausbildung (Studium, Sprachkurs), zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, aus familiären Gründen (Familiennachzug) oder aus humanitären und völkerrechtlichen Gründen erteilt werden. Gerade beim Familiennachzug oder bei der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen kommt es oftmals zu belastenden Problemen, bei deren Lösung wir Ihnen behilflich sein können.

    Schließlich kann eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, die zum dauerhaften Aufenthalt im Bundesgebiet berechtigt.

    Sollten bei der Verlängerung eines Aufenthaltstitels Komplikationen entstehen oder droht sogar die Ausweisung, dann sollte keine wertvolle Zeit verschwendet werden und zügig ein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

    Bei geringem oder keinem Einkommen kann die anwaltliche Beratung oder Vertretung auch mit Hilfe eines Beratungsscheins bzw. mittels Prozesskostenhilfe wahrgenommen werden.

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    • Wenn Sie sich unsicher sind, in welches Rechtsgebiet Ihr Anliegen fällt, rufen Sie uns an, wir beurteilen, welcher Rechtsanwalt für Sie der richtige Ansprechpartner ist. Vielleicht bieten wir in Ihrem Fall auch ein Beratungspaket an - fragen Sie nach!
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