Öffentliches Baurecht
Soll ein Bauvorhaben realisiert oder eine Nutzungsänderung vorgenommen werden soll, bedarf es hierfür in den meisten Fällen einer Genehmigung.
Wird die Genehmigung nicht erteilt oder mit inakzeptablen Auflagen versehen, dann besteht die Möglichkeit zum Widerspruch bzw. zur Klage.
Auch als Nachbar muss man nicht sämtliche baurechtliche Entscheidung tatenlos hinnehmen.
Bei der Frage, ob ein Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat, stehen wir Ihnen mit einer umfassende Analyse und anschließender Beratung zur Seite. Gegebenenfalls leiten wir für Sie die nötigen rechtlichen Schritte ein.
Wird gegen Vorschriften des öffentlichen Baurechts verstossen, dann droht schlimmstenfalls der Abriß der bereits errichteten Gebäudeteile. Zur Vermeidung dieses Szenarios sind wir bei Bedarf bereits im Genehmigungsverfahren für Sie da.
Wird die Genehmigung nicht erteilt oder mit inakzeptablen Auflagen versehen, dann besteht die Möglichkeit zum Widerspruch bzw. zur Klage.
Auch als Nachbar muss man nicht sämtliche baurechtliche Entscheidung tatenlos hinnehmen.
Bei der Frage, ob ein Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg hat, stehen wir Ihnen mit einer umfassende Analyse und anschließender Beratung zur Seite. Gegebenenfalls leiten wir für Sie die nötigen rechtlichen Schritte ein.
Wird gegen Vorschriften des öffentlichen Baurechts verstossen, dann droht schlimmstenfalls der Abriß der bereits errichteten Gebäudeteile. Zur Vermeidung dieses Szenarios sind wir bei Bedarf bereits im Genehmigungsverfahren für Sie da.