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    Verwaltungsrecht

    Viele Bereiche des alltäglichen Lebens werden durch den Staat und seine Behörden geregelt.
    Wenn dabei Rechte des Bürgers verletzt werden, ist ein Rechtsstreit unter Umständen unumgänglich.

    Oftmals werden dringend benötigte Genehmigungen versagt oder mit unliebsamen Auflagen versehen. Der Staat kann auch aktiv in Rechte des Bürgers eingreifen und diese dadurch verletzen.
    Dies kann von der Weigerung der Verwaltungsbehörde, einen Führerschein zu erteilen bis hin zum nicht genehmigten Bauvorhaben reichen.

    Man muss dies jedoch nicht untätig hinnehmen. Der Gesetzgeber hat dem Bürger eine Vielzahl von Handlungsmöglichkeiten eingeräumt, beginnend mit dem Widerspruch, dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz über die Klage bis hin zur Verfassungsbeschwerde.

    Wir analysieren für Sie die Rechtslage und leiten gegebenenfalls zeitnah erfolgversprechende Maßnahmen ein.

    Das Verwaltungsrecht umfasst neben dem öffentlichem Baurecht, dem Ausländer- und Asylverfahrensrecht, dem Beamtenrecht und Polizeirecht unter anderem auch Rechtsgebiete wie Gewerberecht, Versammlungsrecht, das Kommunalrecht und das Umwelt- und Naturschutzrecht. Auch eher „exotische“ Rechtsgebiete wie das Bundesimmissionsschutzgesetz, das Tierschutzgesetz oder das Schulgesetz zählen zum Verwaltungsrecht.

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