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    Ordnungswidrigkeitenrecht

    Das Ordnungswidrigkeitenrecht spielt zumeist im Straßenverkehr eine Rolle. Dabei passiert es schnell, dass die erlaubte Geschwindigkeit überschritten wurde oder die Ampel gerade doch noch  auf „rot“ umgestellt hatte.
    Der Betroffene erhält dann einen Bußgeldbescheid, Punkte im Verkehrszentralregister oder es droht ein Fahrverbot bis zu drei Monaten.
    Insbesondere Menschen, die auf ihren Führerschein angewiesen sind, trifft dies hart. Im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheides können wir unter anderem das Messverfahren auf seine Ordnungsgemäßheit hin überprüfen. Darüber hinaus gibt es unter bestimmten Voraussetzungen weitere Möglichkeiten, dass der Richter vom Regelfahrverbot absieht.

    Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist aber auch die Folge etlicherRegelungen des Verwaltungsrechts verweisen. Insbesondere das öffentlichen Baurecht oder das Ausländer- und Sozialrecht.
    Auch im Wirtschaftsrecht gibt es Bußgeldvorschriften (GWB, UWG, HGB und AktG).

    Sollten Sie einen rechtlichen Beistand im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts benötigen, dann kontaktieren Sie uns.

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    • Wenn Sie sich unsicher sind, in welches Rechtsgebiet Ihr Anliegen fällt, rufen Sie uns an, wir beurteilen, welcher Rechtsanwalt für Sie der richtige Ansprechpartner ist. Vielleicht bieten wir in Ihrem Fall auch ein Beratungspaket an - fragen Sie nach!
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