Wirtschaftsstrafrecht
In Wirtschafsstrafverfahren kommt es häufig zu Durchsuchungen der Geschäftsräume und zur Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen und Buchungsbelegen. Um den Schaden so gering wie möglich zu halten, sollte unverzüglich ein Verteidiger eingeschaltet werden. Bestenfalls geschieht dies noch während der Durchsuchung.
Auch kommt es oftmals zu Befragungen von Mitarbeitern. Diese haben die Möglichkeit, sich eines Rechtsanwalts als sog. Zeugenbeistand zu bedienen. Auf diese Weise kann dafür gesorgt werden, dass die Rechte des Zeugen durch die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte angemessen beachtet werden.
Gegen die Vorwürfe kann sich der Beschuldigte nur wirksam verteidigen, wenn er weiß, worauf sich die Vorwürfe stützen. Als Rechtsanwälte haben wir die Möglichkeit, das Akteneinsichtsrecht für Sie auszuüben.
Neben empfindlichen Strafen droht in Wirtschaftsstrafverfahren zudem oftmals eine Sicherstellung von Vermögenswerten.
Sollten Sie oder Ihr Unternehmen betroffen sein, dann übernehmen wir bei Bedarf die Verteidigung oder begleiten Ihre Mitarbeiter zur Zeugenvernehmung.
Auch kommt es oftmals zu Befragungen von Mitarbeitern. Diese haben die Möglichkeit, sich eines Rechtsanwalts als sog. Zeugenbeistand zu bedienen. Auf diese Weise kann dafür gesorgt werden, dass die Rechte des Zeugen durch die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte angemessen beachtet werden.
Gegen die Vorwürfe kann sich der Beschuldigte nur wirksam verteidigen, wenn er weiß, worauf sich die Vorwürfe stützen. Als Rechtsanwälte haben wir die Möglichkeit, das Akteneinsichtsrecht für Sie auszuüben.
Neben empfindlichen Strafen droht in Wirtschaftsstrafverfahren zudem oftmals eine Sicherstellung von Vermögenswerten.
Sollten Sie oder Ihr Unternehmen betroffen sein, dann übernehmen wir bei Bedarf die Verteidigung oder begleiten Ihre Mitarbeiter zur Zeugenvernehmung.