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    Betäubungsmittelstrafrecht

    In erster Linie soll das Betäubungsmittelstrafrecht die Allgemeinheit vor Drogen und den daraus entstehenden Gesundheitsschädigungen schützen.
    Dabei stehen Besitz, Erwerb, Handeltreiben, Abgabe, Veräußerung, Einfuhr und Ausfuhr oder Anbau von Betäubungsmitteln unter Strafe.

    Egal, ob es gilt einen Eintrag im Führungszeugnis oder eine hohe Gefängnisstrafe zu verhindern – wir beraten und verteidigen Sie kenntnisreich in jedem Verfahrensstadium, damit Ihre Interessen optimal gewahrt werden.

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    • Wenn Sie sich unsicher sind, in welches Rechtsgebiet Ihr Anliegen fällt, rufen Sie uns an, wir beurteilen, welcher Rechtsanwalt für Sie der richtige Ansprechpartner ist. Vielleicht bieten wir in Ihrem Fall auch ein Beratungspaket an - fragen Sie nach!
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