Betäubungsmittelstrafrecht
In erster Linie soll das Betäubungsmittelstrafrecht die Allgemeinheit vor Drogen und den daraus entstehenden Gesundheitsschädigungen schützen.
Dabei stehen Besitz, Erwerb, Handeltreiben, Abgabe, Veräußerung, Einfuhr und Ausfuhr oder Anbau von Betäubungsmitteln unter Strafe.
Egal, ob es gilt einen Eintrag im Führungszeugnis oder eine hohe Gefängnisstrafe zu verhindern – wir beraten und verteidigen Sie kenntnisreich in jedem Verfahrensstadium, damit Ihre Interessen optimal gewahrt werden.
Dabei stehen Besitz, Erwerb, Handeltreiben, Abgabe, Veräußerung, Einfuhr und Ausfuhr oder Anbau von Betäubungsmitteln unter Strafe.
Egal, ob es gilt einen Eintrag im Führungszeugnis oder eine hohe Gefängnisstrafe zu verhindern – wir beraten und verteidigen Sie kenntnisreich in jedem Verfahrensstadium, damit Ihre Interessen optimal gewahrt werden.