Strafrecht
Man macht sich schneller strafbar, als man sich vorstellen möchte. Bei einem Unfall, bei dem die eigene Unachtsamkeit zur Verletzung – auch nur einer leichten - eines Dritten führt, droht die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung. Auch in allgemein nicht bekannten spezialgesetzlichen Bereichen wie dem Waffenrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Gewerberecht und Urheberrecht finden sich Regelungen, die eine Strafbarkeit bei bestimmten Handlungen nach sich ziehen. Wir helfen Ihnen hier kompetent, wenn die Ermittlungsbehörden die Rechtslage falsch einschätzen oder nicht alles für den Beschuldigten Positive ermitteln.