Insolvenzrecht
Die Insolvenzordnung spielt häufig in zwei Konstellationen rechtlich eine Rolle: Entweder haben Sie als Gläubiger Forderungen gegen einen insolventen Schuldner oder Sie selbst befinden sich in einer finanziell so angespannten Lage, dass Sie ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen können.
In beiden Fällen helfen wir Ihnen, Möglichkeiten für eine Lösung zu finden. Wir vertreten Sie gegenüber Treuhändern und Insolvenzverwaltern, beurteilen, ob Forderungen auch nach einer Restschuldbefreiung noch vollstreckt werden können. Wir beraten über Kosten, Risiken und Erfolgsaussichten. Soweit Sie als natürliche Person nicht mehr in der Lage sind, Ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen, bietet die Privatinsolvenz auch Chancen. Hier können wir Ihnen die Angst vor einem solchen Verfahren nehmen und die Chancen aufzeigen, in einer sechs Jahre dauernden Phase durch Abgabe eines Teils des Einkommens die finanziellen Verhältnisse wieder zu ordnen.
In beiden Fällen helfen wir Ihnen, Möglichkeiten für eine Lösung zu finden. Wir vertreten Sie gegenüber Treuhändern und Insolvenzverwaltern, beurteilen, ob Forderungen auch nach einer Restschuldbefreiung noch vollstreckt werden können. Wir beraten über Kosten, Risiken und Erfolgsaussichten. Soweit Sie als natürliche Person nicht mehr in der Lage sind, Ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen, bietet die Privatinsolvenz auch Chancen. Hier können wir Ihnen die Angst vor einem solchen Verfahren nehmen und die Chancen aufzeigen, in einer sechs Jahre dauernden Phase durch Abgabe eines Teils des Einkommens die finanziellen Verhältnisse wieder zu ordnen.