Handelsrecht
Das Handelsrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Kaufleuten und enthält Regelungen über die Rechtsbeziehungen zwischen Unternehmern und Unternehmen sowie über wettbewerbs-und gesellschaftsrechtliche Beziehungen.
Um nicht in Streitfällen unliebsame Überraschungen zu erleben, ist es wichtig, den Geschäftsverkehr eines Unternehmens rechtlich zu strukturieren. Dies gilt sowohl für den Einkauf, als auch für den Vertrieb und die gesamte Auftragsabwicklung. Das Handelsgesetzbuch enthält für Unternehmen zahlreiche Sonderregelungen, die es hierbei zu beachten gilt. Wir setzen diese Strukturierung für Sie in maßgeschneiderten Einkaufs- und Geschäftsbedingungen um.
Das Handelsrecht regelt auch die Rechte und Pflichten von Handelsvertretern und Vertragshändlern. Wir betreuen und vertreten Sie hier umfassend, angefangen bei der Gestaltung von Handelsvertreterverträgen bis zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Provisionsansprüchen.
Um nicht in Streitfällen unliebsame Überraschungen zu erleben, ist es wichtig, den Geschäftsverkehr eines Unternehmens rechtlich zu strukturieren. Dies gilt sowohl für den Einkauf, als auch für den Vertrieb und die gesamte Auftragsabwicklung. Das Handelsgesetzbuch enthält für Unternehmen zahlreiche Sonderregelungen, die es hierbei zu beachten gilt. Wir setzen diese Strukturierung für Sie in maßgeschneiderten Einkaufs- und Geschäftsbedingungen um.
Das Handelsrecht regelt auch die Rechte und Pflichten von Handelsvertretern und Vertragshändlern. Wir betreuen und vertreten Sie hier umfassend, angefangen bei der Gestaltung von Handelsvertreterverträgen bis zur Durchsetzung bzw. Abwehr von Provisionsansprüchen.