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    Grundstücksrecht / Immobilienrecht / Grundbuchrecht

    Der Kauf einer Immobilie ist nichts alltägliches und oft eine Entscheidung für das ganze Leben. Gerade deshalb sollten Immobilienkäufer auch aus juristischer Sicht nichts dem Zufall überlassen.

    Wir prüfen Ihren Immobilienkaufvertrag und klären sie über die rechtlichen Risiken des Objektes auf, die beispielsweise durch Grundbuchbelastungen oder eine bestehende Altlastenproblematik bestehen können. Beim Kauf einer Eigentumswohnung sollten Sie die Regelungen der Teilungserklärung und sonstige Vereinbarungen der Wohnungseigentümergemeinschaft genau kennen, um später keine unliebsamen Überraschungen zu erleben. Je nach Regelungsbedarf schlagen wir Ihnen interessengerechte Vertragsformulierungen vor und begleiten Sie in der gesamten Abwicklung des Immobilienkaufs.

    Alle Grundstücke sind in Grundbücher eingetragen, aus denen man auch die Belastungen des Grundstücks ersehen kann. Das Grundbuch genießt sogenannten Gutglaubensschutz. Verkürzt bedeutet dies, dass alle Grundbucheintragungen als richtig gelten. Hier kann es notwendig sein, gegen falsche Eintragungen vorzugehen, etwa durch Eintragung eines Widerspruchs oder Berichtigung des Grundbuches. Da das Grundbuchrecht äußerst formalistisch ist, müssen Sie kompetent juristisch beraten sein. Diese Beratung bieten wir Ihnen. 

    Beratungspakete

    • Wenn Sie sich unsicher sind, in welches Rechtsgebiet Ihr Anliegen fällt, rufen Sie uns an, wir beurteilen, welcher Rechtsanwalt für Sie der richtige Ansprechpartner ist. Vielleicht bieten wir in Ihrem Fall auch ein Beratungspaket an - fragen Sie nach!
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