Strafverfahren
Das Strafverfahren ist in Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren
und Hauptverfahren unterteilt.
Die eigentliche Gerichtsverhandlung (sog. Hauptverhandlung) ist ein Teil des Hauptverfahrens.
Im Anschluss an die Hauptverhandlung hat der Betroffene die Möglichkeit zur Einlegung eines Rechtsmittels.
und Hauptverfahren unterteilt.
Die eigentliche Gerichtsverhandlung (sog. Hauptverhandlung) ist ein Teil des Hauptverfahrens.
Im Anschluss an die Hauptverhandlung hat der Betroffene die Möglichkeit zur Einlegung eines Rechtsmittels.