Das Strafrecht ist in einen sogenannten allgemeinen und einen besonderen Teil untergliedert. Der allgemeine Teil behandelt die Straftat und ihren Aufbau (§§ 1 - 79 b StGB).
Im besonderen Teil sind die einzelnen Delikte und ihre Tatbestandsvoraussetzungen aufgeführt (33 80 - 358 StGB).