Das Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Ordnungswidrigkeitenrecht spielt zumeist im Straßenverkehr eine Rolle.
Es kann schnell passieren, dass beispielsweise die erlaubte Geschwindigkeit überschritten oder eine rote Ampel überfahren wurde.
Bei sogenannten "Rotlichtverstößen" unterscheidet man zwischen qualifiziertem und normalem Rotlichtverstoß.
Die Art des Verstoßes hat dabei immer auch Auswirkungen auf die Rechtsfolgen.
Im Ordnungswidrigkeitenverfahren erhält der Betroffene einen Bußgeldbescheid, Punkte im Fahreignungsregister oder es droht sogar ein Fahrverbot bis zu drei Monaten.
Insbesondere Menschen, die auf ihren Führerschein angewiesen sind, trifft dies regelmäßig hart.
Im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids kann beispielsweise das Messverfahren auf seine Ordnungsgemäßheit hin überprüft werden.
Auch Vorschriften des Verwaltungsrechts enthalten Tatbestände des Ordnungswidrigkeitenrechts, z.B. das öffentlichen Baurecht oder das Ausländer- und Sozialrecht. Auch im Wirtschaftsrecht gibt es Bußgeldvorschriften (GWB, UWG, HGB und AktG).
Es kann schnell passieren, dass beispielsweise die erlaubte Geschwindigkeit überschritten oder eine rote Ampel überfahren wurde.
Bei sogenannten "Rotlichtverstößen" unterscheidet man zwischen qualifiziertem und normalem Rotlichtverstoß.
Die Art des Verstoßes hat dabei immer auch Auswirkungen auf die Rechtsfolgen.
Im Ordnungswidrigkeitenverfahren erhält der Betroffene einen Bußgeldbescheid, Punkte im Fahreignungsregister oder es droht sogar ein Fahrverbot bis zu drei Monaten.
Insbesondere Menschen, die auf ihren Führerschein angewiesen sind, trifft dies regelmäßig hart.
Im Rahmen der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Bußgeldbescheids kann beispielsweise das Messverfahren auf seine Ordnungsgemäßheit hin überprüft werden.
Auch Vorschriften des Verwaltungsrechts enthalten Tatbestände des Ordnungswidrigkeitenrechts, z.B. das öffentlichen Baurecht oder das Ausländer- und Sozialrecht. Auch im Wirtschaftsrecht gibt es Bußgeldvorschriften (GWB, UWG, HGB und AktG).