Das Wirtschaftsstrafrecht

In Wirtschafsstrafverfahren kommt es häufig zu unangenehmen Durchsuchungen der Geschäftsräume und zur Beschlagnahme von Geschäftsunterlagen und Buchungsbelegen. Um den Schaden so gering wie möglich zu halten, sollte unverzüglich ein Strafverteidiger eingeschaltet werden (Verhaltenstipps).

Auch kommt es oftmals zu Befragungen von Mitarbeitern. Diese haben die Möglichkeit, sich eines Rechtsanwalts als sog. Zeugenbeistand zu bedienen. Auf diese Weise kann dafür gesorgt werden, dass die Rechte des Zeugen durch die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte angemessen beachtet werden.

Gegen die Vorwürfe kann sich der Beschuldigte nur wirksam verteidigen, wenn er weiß, worauf sie sich stützen. Rechtsanwälte haben die Möglichkeit, das Akteneinsichtsrecht für den Betroffenen auszuüben.

Einen allgemein anerkannten Begriff des Wirtschaftsstrafrechts gibt es bislang nicht. Eine Vielzahl von Gesetzen und Straftatbeständen sind einschlägig. So zum Beispiel die Insolvenzordnung, das Markengesetz, das Handelsgesetzbuch, das Geschmacksmustergesetz und das Urheberrechtsgesetz. 
Aber auch Delikte aus dem Kernstrafrecht wie Subventionsbetrug, Kreditbetrug, Bankrott, Untreue und die Vorteilsgewährung sind dem Wirtschaftsstrafrecht zuzuordnen.
Neben empfindlichen Strafen droht in Wirtschaftsstrafverfahren zudem die Sicherstellung von Vermögenswerten. Dies hat oftmals schwerwiegende Folgen für das ganze Unternehmen.
  • Büro Rottweil
  • Stadtgrabenstraße 2
  • 78628 Rottweil
  • Telefon: 0741 . 209088-00
  • Telefax: 0741 . 209088-29
  • Büro Schramberg
  • Hardtstraße 2
  • 78713 Schramberg
  • Telefon: 07422 . 959316-0
  • Telefax: 07422 . 959316-1