Das Jugendstrafrecht
Das Jugendstrafrecht soll vor allem erneuten Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden entgegenwirken. Um dieses Ziel zu erreichen, sind die Rechtsfolgen und - unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechts - auch das Verfahren vorrangig am Erziehungsgedanken ausgerichtet.
Häufig wird der Erziehungsgedanke in der Praxis jedoch vernachlässigt. Obwohl dies unzulässig ist, orientieren sich die Richter häufig am Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts.
Das Jugendstrafrecht soll nach allgemeiner Meinung milder als das Erwachsenenstrafrecht sein, daher beträgt die höchstmögliche Freiheitsstrafe auch lediglich zehn Jahre.
Allerdings sind dafür die Voraussetzungen für eine Eintragung im Erziehungsregister geringer als bei einer Eintragung im Bundeszentralregister für Erwachsene. Gerade bei der Suche nach einem Ausbilungs- oder Arbeitsplatz kann dies später zu Problemen führen.
Das Ziel der Verteidigung sollte im Jugendstrafrecht sein, dass der Beschuldigte eine Sanktion, die seinem Alter und Entwicklungsstand entspricht, erhält.
Zudem sollte die konkrete Maßnahme optimalerweise dafür sorgen, dass der Jugendliche keine weiteren Straftaten begeht.
Häufig wird der Erziehungsgedanke in der Praxis jedoch vernachlässigt. Obwohl dies unzulässig ist, orientieren sich die Richter häufig am Strafrahmen des allgemeinen Strafrechts.
Das Jugendstrafrecht soll nach allgemeiner Meinung milder als das Erwachsenenstrafrecht sein, daher beträgt die höchstmögliche Freiheitsstrafe auch lediglich zehn Jahre.
Allerdings sind dafür die Voraussetzungen für eine Eintragung im Erziehungsregister geringer als bei einer Eintragung im Bundeszentralregister für Erwachsene. Gerade bei der Suche nach einem Ausbilungs- oder Arbeitsplatz kann dies später zu Problemen führen.
Das Ziel der Verteidigung sollte im Jugendstrafrecht sein, dass der Beschuldigte eine Sanktion, die seinem Alter und Entwicklungsstand entspricht, erhält.
Zudem sollte die konkrete Maßnahme optimalerweise dafür sorgen, dass der Jugendliche keine weiteren Straftaten begeht.